Führerschein zurückerlangen nach Cannabis-Verstoß!

Wie die neue Gesetzesregelung Ihnen hilft

Gute Nachrichten für Cannabiskonsumenten: Neue Erleichterungen im Straßenverkehr

Es gibt aufregende Neuigkeiten für Cannabiskonsumenten, die zum ersten Mal mit THC am Steuer erwischt wurden. Dank des neuen § 13a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) können Sie jetzt aufatmen, denn diese Regelung bringt einige Erleichterungen mit sich. Hier ist alles, was Sie darüber wissen müssen.

Voraussetzungen und Bedingungen

Zunächst einmal gelten die neuen Erleichterungen nicht für jeden. Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen:

1. Erstverstoß: Diese Regelung greift nur, wenn Sie zum ersten Mal mit THC im Straßenverkehr aufgefallen sind. Wenn Sie bereits einmal erwischt wurden, profitieren Sie leider nicht von dieser Erleichterung.
2. Keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit: Es dürfen keine Anzeichen dafür vorliegen, dass Sie Cannabis missbrauchen oder davon abhängig sind.
3. Blutwerte: Ihr THC-COOH-Wert im Blut sollte unter 150 ng/ml liegen. Diese Grenze ist wichtig, um nicht als Missbrauchsfälle eingestuft zu werden. Allerdings variiert die genaue Schwelle je nach Führerscheinstelle, da sie noch nicht einheitlich festgelegt ist.

Was bedeutet das für Sie?

Die neue Regelung hat je nach Ihrer Situation unterschiedliche Auswirkungen:

1. Sie haben Ihre Fahrerlaubnis noch:
  - Wenn Sie aufgefordert wurden, ein ärztliches Gutachten oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) vorzulegen, haben Sie jetzt bessere Chancen, dass diese Anordnungen aufgehoben werden, sofern kein Missbrauch vorliegt.
  - Es ist wichtig, schnell zu handeln, um zu verhindern, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird.

2. Laufendes Verfahren:
  - Falls Ihnen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde und Sie sich im Widerspruchs- oder Klageverfahren befinden, sollte die neue Rechtslage berücksichtigt werden. Das könnte bedeuten, dass Sie Ihren Führerschein zurückbekommen.

3. Bereits entzogene Fahrerlaubnis ohne Widerspruch oder Klage:
  - Sie können eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen. Bei einem Erstverstoß und ohne Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit wird wahrscheinlich keine MPU oder ärztliches Gutachten mehr gefordert.

Was bringt die Zukunft?

Wie die Führerscheinstellen den neuen § 13a FeV umsetzen, ist noch nicht ganz klar und wird sich mit der Zeit entwickeln. Aber eines ist sicher: Diese Gesetzesänderung bietet Ihnen als Betroffenem gute Chancen, Ihren Führerschein zu behalten oder zurückzubekommen, ohne dass Sie sich einer MPU oder einem ärztlichen Gutachten unterziehen müssen.

Diese Neuerung ist ein bedeutender Schritt hin zu einem moderneren und weniger strafenden Umgang mit Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr. Trotzdem sollten Sie sich gut informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um das Beste aus Ihrer individuellen Situation zu machen.

Falls Sie in diese Kategorie fallen, gibt es jetzt Grund zur Hoffnung. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, die Ihnen der § 13a FeV bietet!

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