Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie das Recht, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen – und ich helfe Ihnen dabei, dieses Recht auch wahrzunehmen. Als Nebenkläger*in können Sie nicht nur den Verlauf des Verfahrens mitverfolgen, sondern auch gezielt Einfluss nehmen: Sie haben ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung, können Akteneinsicht beantragen und selbst Fragen an Zeugen oder den Angeklagten stellen.
Ich stehe Ihnen in dieser herausfordernden Situation mit rechtlichem Beistand, Engagement und Einfühlungsvermögen zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Stimme im Strafprozess gehört wird und Sie Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten können.
Die Kosten einer Nebenklage können in vielen Fällen von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden – allerdings decken nicht alle Policen diesen Bereich ab. Ich berate Sie gern dazu. Sollten Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, haben Sie außerdem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch dabei unterstütze ich Sie selbstverständlich.
Darüber hinaus weiß ich, wie emotional belastend ein Strafverfahren sein kann. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und Anliegen – nicht nur juristisch, sondern auch menschlich.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf – ich bin für Sie da.
© Darlene Cohnen. Alle Rechte vorbehalten.
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